Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der
Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülern und Schülerinnen
einer Klasse angehören. Eltern wählen aus den Anwesenden des Elternabends
der Klasse 1, 3, 5 usw. einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter. Wahlberechtigt
ist von jedem Kind ein Elternteil. Wählbar ist jeder. Sie sind Ansprechpartner
für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen. Sie haben die Funktion
eines Vermittlers und sollen dafür sorgen, daß alle wesentlichen
Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden.
-Informationsrechte über
den wesentlichen Inhalt von Rahmenlehrplänen und über allgemeine
Grundsätze der Leistungsbewertung,
-Anspruch auf einen Raum in der Schule für Elternabende,
-Einladung von Gästen zum Elternabend, z.B. Lehrer/innen
der Klasse,
-Sitz und Stimme im Schulelternbeirat.
Ab nun werden Sie die Eltern zu den Elternabenden einladen und auch durch
den Elternabend führen. Elternabende finden in der Regel in jedem Schulhalbjahr
einmal statt. Elternabende können aber auch auf Wunsch der Lehrkraft,
des Schulelternbeirats oder der Eltern ( ein Fünftel muß ihn beantragen)
zusätzlich stattfinden. Der Inhalt des Elternabends soll vorher mit
der Lehrkraft abgestimmt werden. Der Ort des Elternabends mus nicht zwingend
in der Schule sein, doch zu bedenken ist, dass sich dort am Tag Ihre Kinder
aufhalten und viele Eltern sonst kaum Einblick in den Klassensaal nehmen.
Die Einladung soll enthalten:
- den Termin
- den Ort (Klassensaal)
- die Uhrzeit
- das voraussichtliche Ende
- die Tagesordnung
Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen
aus den Klassenelternbeiräten, den Jahrgangsvertretern, ggf. den
Elternvertretern von ausländischen Schülern und ihren jeweiligen
Stellvertretern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber
den Eltern,
Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen,
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule,
Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften,
Schülern und Eltern.
Zu den Sitzungen des Schulelternbeirates werden deshalb der Schulleiter
und sein Stellvertreter, Vertreter des Personalrats sowie Schülervertreter
eingeladen. Der Schulelternbeirat verfügt ferner über die Elternspende,
mit der schulische Aktivitäten finanziell gefördert werden.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle
Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.
Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung
eines schulspezifischen
Profils,
der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen,
Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und
Klassenarbeiten,
Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens
der
Schüler,
Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen
Schulveranstaltungen.
Maßnahmen, die für das Schulleben
von Bedeutung sind,
der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern,
der Einführung der 5-Tage-Woche,
der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen,
der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen,
der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten
und Wandertage,
dem Erlaß einer Hausordnung zur Regelung des äußeren
Schulbetriebs,
Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen
außerhalb des Unterrichts.
ein Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen
und bei anhörungsbedürftigen Maßnahmen,
ein Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei
Mißachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung,
Wahl von Vertretern aus deren Gesamtheit der Kreiselternbeirat (alle
2 Jahre) gewählt wird,
Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen,
Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit
Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen,
Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die
Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz ist ein Leitungsorgan
mit dem die Schulgemeinde - Lehrkräfte, Eltern und Schüler und
Schülerinnen - ihre Schule und das Schulleben gestalten können.
Mitglied der Schulkonferenz kann jeder Elternteil werden, auch wenn sie oder
er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der
Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft
gewählt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre. Die Einzelheiten sind in den
§§ 128 bis 132 Hessisches Schulgesetz und in der Konferenzordnung
geregelt.
Bietet Informationen zum Landeselternbeirat und Kontaktadressen
Der elternbund hessen e.V. wurde im Jahr 1979 gegründet
als Zusammenschluß reformorientierter Eltern, die sich an der Erziehung
ihrer Kinder auch außerhalb der Familie aktiv mitgestaltend einsetzen
wollen. Das hauptsächliche Arbeitsgebiet ist die Schule.
Sie finden im Hessischen Kultusministerium Links zu Elternverbänden, Staatlichen Schulämtern, Schulpsychologischen Dienst und